Bei einem klassischen Arbeitszeitbetrug wirkt ein Arbeitnehmer darauf hin, dass sein Arbeitgeber Arbeitsstunden zu seinen Gunsten abrechnet, die er nicht abgeleistet hat. Dadurch erhält er Lohn, der ihm nicht zusteht. Solche Handlungen sind strafbar.

Ändert sich die rechtliche Beurteilung, wenn der Arbeitnehmer von einem Vorgesetzten die „Erlaubnis“ dazu erhält?

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