Wie hätten Sie entschieden, wenn Sie beim unten geschilderten Rechtsstreit die zuständige Richter*in gewesen wären?
Was ist geschehen?
Verwaltungsmitarbeiter Horst arbeitet in einem Rathaus in Nordrhein-Westfalen. Von seinem Arbeitgeber wird die Anweisung herausgegeben, dass in Räumen und auf Fluren, die von mehreren Personen genutzt werden, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Wenige Tage später legt Horst seinem Arbeitgeber ein Attest vor. Darin ist das Folgende zu lesen:
„Horst ist heute von mir untersucht worden. Aufgrund einer Erkrankung ist er vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit.“
Der Arbeitgeber bittet Horst um eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Horst willigt in diese ein. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird dem Arbeitgeber wie folgt mitgeteilt:
„Das vorgelegte Attest ist aus arbeitsmedizinischer Sicht nach den Darstellungen des Mitarbeiters nachvollziehbar.“
Der Arbeitgeber ordnet daraufhin für Horst das Tragen eines Visiers an. Horst legt daraufhin ein weiteres Attest vor. Dieses enthält den folgenden Text:
„Horst ist heute von mir untersucht worden. Aufgrund einer Erkrankung ist er vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder alternativer Gesichtsvisiere jeglicher Art befreit.“
Trotz dieser Atteste teilte der Arbeitgeber Horst mit, dass er an seiner Anweisung zum Tragen eines Visiers festhält und Horst nur mit einem entsprechenden Schutz zur Arbeit erscheinen darf. Horst ruft daraufhin das zuständige Arbeitsgericht an. Er möchte, dass das Arbeitsgericht seinen Arbeitgeber verpflichtet ihn bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens weiter zu beschäftigen. Die Weiterbeschäftigung soll ohne das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Visiers geschehen.
Würden Sie dem Antrag von Horst stattgeben?
Weiterlesen